HOFFNUNG HINTERLASSEN –
ZUKUNFT SCHENKEN

„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“

– Albert Schweizer

Testament

Auch wenn wir versuchen, dieses Thema lange vor uns herzuschieben, eines Tages müssen wir uns fragen: Was hinterlassen wir, wenn wir uns aus dem Leben verabschieden? Und wem? Wenn Sie Sich diese Fragen stellen, haben Sie es selbst in der Hand, auch über Ihren Tod hinaus Gutes zu tun und Menschen zu helfen.

Mit Ihrem Testament erklären Sie eindeutig, wie Ihr Nachlass eingesetzt werden soll. In Form einer Testamentsspende unterstützen Sie nachhaltig die Arbeit der Deutschen Kinderkrebsnachsorge im Rahmen der familienorientierten Nachsorge für krebs-, herz- und mukoviszidosekranke Kinder und ihre Familien sowie verwaiste Familien.

Die Formulierung des letzten Willens ist nicht einfach und es ist empfehlenswert, einen Anwalt oder Notar zurate zu ziehen. In unserer Broschüre „Hoffnung hinterlassen – Zukunft schenken“ geben wir Ihnen zahlreiche Informationen an die Hand, wie Sie unsere Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen können. Wir beraten Sie gerne auch persönlich.

Antworten auf
Ihre Fragen

Ist die Deutsche Kinderkrebsnachsorge erbschaftsteuerpflichtig?

Nein, die Deutsche Kinderkrebsnachsorge ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Dies bedeutet, dass Ihr Vermögen ohne steuerliche Abzüge in vollem Umfang chronisch kranken Kindern zugutekommt.

Wofür verwendet die Deutsche Kinderkrebsnachsorge meinen Nachlass?

Es gibt die Möglichkeit, der Deutschen Kinderkrebsnachsorge Vermögenswerte ohne bestimmten Verwendungszweck zu vermachen. In diesem Fall setzen wir das Erbe gemäß unseres Stiftungszwecks ein. Wenn Sie bestimmte Vorstellungen über den Einsatz der Mittel haben, berücksichtigen wir diese gerne. Sie können beispielsweise unsere Nachsorgeklinik unterstützen, ein bestimmtes Projekt fördern oder mit Ihrem Nachlass den Hilfsfonds bezuschussen, mit dem wir betroffenen Patienten eine Familienorientierte Rehabilitation ermöglichen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wie kann ich die Arbeit der Deutschen Kinderkrebsnachsorge kennenlernen?

Zum einen natürlich hier auf unserer Website, aber wir schicken Ihnen auch gerne Informationsmaterial über unsere Stiftung zu. Außerdem laden wir Sie herzlich ein, unsere Nachsorgeklinik in Tannheim bei einem Besuch kennenzulernen. Überzeugen Sie sich vor Ort von unserer Arbeit.

In welcher Form kann ich die Deutsche Kinderkrebsnachsorge in meinem Nachlass begünstigen?

Sie können mit Ihrem Nachlass verschiedene Begünstigte unterstützen. Das bedeutet, dass Sie die Stiftung nicht nur als Erbin, sondern auch als Miterbin einsetzen können. Außerdem steht es Ihnen frei, die Deutsche Kinderkrebsnachsorge mit einzelnen Vermögenswerten in Form eines Vermächtnisses zu bedenken oder als Bezugsberechtigte der Lebensversicherung einzusetzen. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.

Was geschieht im Todesfall?

Nach Testamentseröffnung wird die Stiftung durch das zuständige Amts- oder Nachlassgericht über Ihre Verfügung informiert. Bei einem Vermächtnis nehmen wir Kontakt zu Ihren Erben auf und wickeln die Verfügung gemeinsam ab. Wird die Stiftung Miterbin, wird sie damit Teil einer Erbengemeinschaft, welche gemeinsam für das weitere Vorgehen zuständig ist. Sofern die Deutsche Kinderkrebsnachsorge als Alleinerbin eingesetzt wird, kümmern wir uns gerne vertrauensvoll um die sachgerechte Nachlassabwicklung. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch andere Institutionen und Personen für diese Aufgabe einzusetzen.

Wir sind Ihnen für Ihre Unterstützung sehr dankbar!

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten der Nachlassverwaltung erfahren?

Alle Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Hoffnung hinterlassen – Zukunft schenken".

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Ansprechpartnerin

Stefanie Rothmund

Tel. 07705 920 - 182
E-Mail rothmund@kinderkrebsnachsorge.de