Alles Wissenswerte zu Ihren Spenden

Wir haben hier eine Sammlung an Fragen zum Thema Spenden zusammengestellt. Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden oder wenn Sie zu einem Thema nähere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail gerne mit uns in Verbindung setzen.

Fragen
& Antworten

Bekomme ich automatisch eine Spendenbescheinigung?

Als Nachweis von Spenden über 300,- € erwartet das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung. Bei Spenden bis einschließlich 300,- € genügt zur Vorlage beim Finanzamt der Einzahlungsbeleg der Überweisung oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (ersatzweise Kontoauszug). Eventuell verlangt Ihr Finanzamt einen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Den Vordruck für diesen Nachweis erhalten Sie hier.

Unser Service für Sie:

Bereits ab einer Spendenhöhe von 100,- € senden wir Ihnen, sofern uns die Anschrift bekannt ist, eine Spendenbescheinigung zu, bei ausdrücklichem Wunsch auch für niedrigere Beträge.

Ein kleiner Tipp:

Geben Sie im Verwendungszweck Straße und Postleitzahl an. Dann ist eine korrekte Zuordnung schnell möglich.

Vordruck herunterladen

Sind Spenden steuerlich absetzbar?

Ja! Ihre Spende ist abzugsfähig!
Zuwendungen werden nur zur Förderung mildtätiger Zwecke sowie zur Förderung der familienorientierten Nachsorge chronisch kranker Kinder verwendet.

Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke sowie zur Förderung der familienorientierten Nachsorge chronisch kranker Kinder nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Villingen-Schwenningen StNr. 22101/17103 vom 23.08.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 bis 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Villingen-Schwenningen, StNr. 22101/17103 mit Bescheid vom 23.08.2019 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige Zwecke sowie gemeinnützige Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege.

Ich spende regelmäßig, habe aber von meiner letzten Spende keine Spendenbescheinigung bekommen. Warum?

Von den Kreditinstituten wird uns als Auftraggeber meistens nur der Name übermittelt, aber nicht die Adresse. Daher ist es uns nicht immer möglich, eine Spende eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift an sowie die Angaben

  • wann Sie gespendet haben
  • wie viel Sie gespendet haben
  • auf welches Konto Sie gespendet haben

Wir senden Ihnen dann gerne eine entsprechende Spendenbescheinigung zu.

Ein kleiner Tipp:

Geben Sie zukünftig im Verwendungszweck Straße und Postleitzahl an. Dann ist eine korrekte Zuordnung schnell möglich.

Wie bekomme ich eine fehlende Spendenbescheinigung oder eine Zweitschrift?

Sie finden Ihre Spendenbescheinigung nicht mehr oder haben noch keine bekommen? Kein Problem! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Ihre Anschrift an sowie die Angaben

  • wann Sie gespendet haben
  • wie viel Sie gespendet haben
  • auf welches Konto Sie gespendet haben

Wir senden Ihnen dann gerne eine entsprechende Spendenbescheinigung zu.

Wie kann ich mich dauerhaft für die Stiftung einsetzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Sie richten bei Ihrer Bank zu unseren Gunsten einen Spenden-Dauerauftrag ein. Damit wir Ihnen hierüber eine Spendenbescheinigung ausstellen können, teilen Sie uns bitte Name, Anschrift und Spendenbetrag mit. Bei monatlichen Spenden erhalten Sie dann immer im Januar des Folgejahres eine Sammelbestätigung.

Sie ermächtigen uns durch ein SEPA-Lastschriftmandat, regelmäßig von Ihrem Konto Spenden einzuziehen. Weitere Infos finden Sie hier.

Werden Sie Mitglied im Förderverein der DEUTSCHEN KINDERKREBSNACHSORGE e. V.

Weitere Infos finden Sie hier.

Wofür werden meine Spenden eingesetzt?

Wir gehen mit Ihren Spenden sehr gewissenhaft um und Sie können sicher sein, dass das Geld dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird. Gerne können Sie auch zweckgebunden spenden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Unsere Stiftung fördert alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der familienorientierten Nachsorge chronisch kranker Kinder und deren Familien. Unter dem Leitsatz „Gemeinsam an der Seite kranker Kinder“ steht die Deutsche Kinderkrebsnachsorge seit 25 Jahren krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Eltern und Geschwistern bei. So unterstützen wir beispielsweise die Nachsorgeklinik Tannheim bei der Verbesserung ihres medizinisch-therapeutischen Angebotes und helfen auch Familien in finanziellen Notlagen. Mit einem bundesweit einzigartigen Konzept setzt sich die Stiftung außerdem für Familien ein, die ein Kind verloren haben. In unseren Nachsorgekliniken werden sie in ihrer unermesslichen Trauer begleitet.

Kann ich der Stiftung auch mit Sachspenden helfen?

Leider können wir bereits genutzte Sachspenden aus hygienischen Gründen nicht annehmen. Sachspenden sind deswegen leider nur originalverpackt möglich.

Wir verwenden diese dann überwiegend für Tombolas und Kinderfeste. Da wir nur geringe Lagerkapazitäten haben, sollten Sie sich vor der Spende unbedingt mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Wie sicher sind meine persönlichen Daten (Datenschutz)?

Wir verarbeiten und verwenden Ihre Daten selbstverständlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihre Daten werden ausschließlich durch uns genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Ich habe etwas zugunsten der Stiftung ersteigert. Bekomme ich nun eine Spendenbescheinigung?

Dies ist immer im Einzelfall rechtlich und steuerlich zu prüfen.
Sollten Sie dazu nähere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

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