Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Deutschen Kinderkrebsnachsorge. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren berufen werden. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Er beaufsichtigt und überwacht den Stiftungsvorstand.