Bestimmungen

Bestimmungen Nachsorgepreis

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In der Stiftungsratssitzung am 04. März 2002 hat der Stiftungsrat der DEUTSCHEN KINDERKREBSNACHSORGE – Stiftung für das chronisch kranke Kind beschlossen, einen Förderpreis auszuloben. Der Förderpreis trägt den Namen „Nachsorgepreis der Deutschen Kinderkrebsnachsorge" und soll dazu beitragen, die familienorientierte Nachsorge von krebs-, herz-, mukoviszidose- und anderen schwerst chronisch kranken Kindern mit deren Familien nachhaltig zu fördern.

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Mit der Auszeichnung sollen sowohl wissenschaftliche als auch praktische zukunftsweisende Arbeiten, Projekte und Initiativen der stationären und ambulanten familienorientierten Nachsorge und Betreuung gefördert werden.

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Der Nachsorgepreis der Deutschen Kinderkrebsnachsorge wird jährlich durch den Stiftungsvorstand verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Der Preis kann aufgeteilt werden, wenn mehrere auszeichnungswürdige Arbeiten eingehen.

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Der Preis kann an Einzelpersonen, Arbeitsgruppen, Initiativen und Verbände aus dem deutschen Sprachraum vergeben werden. Der Preis kann Vorangenannten angetragen werden, wenn diese sich nach Ansicht der Jury um die Weiterentwicklung und Festigung der familienorientierten Nachsorge verdient gemacht haben.

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Bewerber bitten wir, eine möglichst kompakte (max. 5 Seiten in DIN A4)  Zusammenfassung  bzw. Beschreibung ihrer Arbeit, ergänzende Konzeptionspapiere, Projektbeschreibungen und Ergebnisberichte etc. zusammen mit ggf. ergänzenden Angaben wie Lebenslauf und Publikationsliste in 8facher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der Deutschen Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind, Gemeindewaldstraße 75, 78052 Villingen-Schwenningen in Papierform; info@kinderkrebsnachsorge.de einzureichen. Stichtag für die Berücksichtigung der Einreichung ist jeweils der 31. Juli des betreffenden Jahres. Sollten Sie nicht gewinnen, können Sie sich mit Ihrem Projekt jedes Jahr erneut bewerben.

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Die Beurteilung der eingehenden Vorschläge wird durch eine Jury vorgenommen. Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Stiftungsvorstandes, dem Stiftungsratsvorsitzenden und den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind.
Die Jury ist in ihren Entscheidungen frei und unabhängig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit, welcher Arbeit, welcher Initiative, welchem Projekt oder welcher Organisation der Preis zuerkannt werden soll. Beim Ausbleiben einer Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt keine Übertragung des Preisgeldes auf das Folgejahr.

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Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen.